Zwischen der EU und Großbritannien verläuft eine Zollgrenze. Ein Lkw aus der EU braucht eine Ausfuhranmeldung im Versandland, eine Einfuhranmeldung in Großbritannien, eine Sicherheitserklärung ENS (seit 31. Januar 2025 Pflicht) und eine GMR-Nummer für Fähre oder Eurotunnel. Versender und Empfänger brauchen EORI-Nummern, ein Fahrer mit EU-Pass eine elektronische Reisegenehmigung (ETA).
Was sich nach dem Brexit geändert hat
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU-Zollunion und des Binnenmarkts. Jede Sendung aus der EU nach Großbritannien überquert nun eine Zollgrenze: Sie muss in der EU zur Ausfuhr und in Großbritannien zur Einfuhr abgefertigt werden. Die Regeln wurden schrittweise verschärft. Die jüngsten wichtigen Änderungen für den Straßengüterverkehr:
- seit dem 31. Januar 2025 ist für jede Sendung aus der EU eine Sicherheitserklärung (ENS) Pflicht. Gesetzlich verantwortlich für die Abgabe ist der Beförderer;
- seit dem 2. April 2025 brauchen Fahrer mit EU-Pass für die Einreise eine elektronische Reisegenehmigung (ETA).
Dokumente: wer sie erstellt und wann
| Dokument | Wozu | Wer erstellt es | Wann |
|---|---|---|---|
| EORI in der EU | Nummer des Ausführers für den EU-Zoll | Versender | vorab, einmalig |
| EORI im Vereinigten Königreich (GB) | Nummer des Einführers für den britischen Zoll | Empfänger | vorab, kostenlos auf gov.uk |
| Ausfuhranmeldung (MRN) | Ausfuhr der Ware aus der EU | Versender oder Zollvertreter | vor Abfahrt des Lkw |
| Einfuhranmeldung | Einfuhr, Zölle und Mehrwertsteuer in Großbritannien | Empfänger oder sein Zollagent | vorab — vor dem Einschiffen auf Fähre oder Zug |
| Sicherheitserklärung (ENS) | Sicherheitskontrolle an der Grenze | Beförderer (ein Vertreter kann sie abgeben) | vor Ankunft an der Grenze |
| GMR im GVMS | einheitliche Fahrtnummer für Fähre oder Eurotunnel | Beförderer | vor Ankunft im Hafen |
| Rechnung, Packliste, CMR | Nachweis von Ware, Wert und Beförderung | Versender und Beförderer | bei der Beladung |
| Pass und ETA des Fahrers | Einreise des Fahrers | Fahrer | vorab |
Schritt für Schritt: So läuft die Fahrt
- Anfrage. Sie teilen uns mit, was Sie an wen versenden, die Warennummern (HS), den Wert, den Ursprung und die Lieferbedingungen (Incoterms): Davon hängt ab, wer Zölle und Mehrwertsteuer zahlt.
- Ausfuhr aus der EU. Der Versender oder Zollvertreter reicht die Ausfuhranmeldung ein und erhält die MRN.
- Einfuhr nach Großbritannien. Der Empfänger oder sein Zollagent reicht die Einfuhranmeldung vorab ein.
- Sicherheit und GMR. Die ENS wird abgegeben, danach wird im GVMS die GMR erstellt, die den Lkw mit den Anmeldungen verknüpft.
- Überfahrt. Meist mit der Fähre Calais–Dover (etwa 1,5 Stunden) oder mit dem Zug durch den Eurotunnel (etwa 35 Minuten). Ohne gültige GMR wird der Lkw nicht verladen.
- Freigabe und Zustellung. Wird keine Kontrolle angeordnet, fährt der Lkw weiter zum Empfänger. Das Ergebnis der Freigabe erscheint im GVMS.
Zölle und Mehrwertsteuer
Nach dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich (TCA) werden Waren mit EU-Ursprung zollfrei eingeführt. Dafür ist eine Erklärung zum Ursprung nötig, meist auf der Rechnung. Kann die Ware den EU-Ursprung nicht nachweisen, kann Zoll anfallen.
Die Einfuhrumsatzsteuer in Großbritannien beträgt zum Regelsatz 20 %. Dort umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen können sie statt an der Grenze in ihrer Steuererklärung verbuchen — das nennt sich Postponed VAT Accounting.
Lebensmittel, Pflanzen und tierische Erzeugnisse
Für Erzeugnisse tierischen und pflanzlichen Ursprungs gelten zusätzliche veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen: Zertifikate, Voranmeldungen, Kontrollen. Ob wir solche Waren befördern können, klären wir bei jeder Anfrage einzeln.
Wie lange es dauert
Die Überfahrt selbst dauert 35 Minuten bis einige Stunden. Zur normalen Laufzeit sollten Sie aber etwa einen Tag Puffer hinzurechnen: Warteschlangen im Hafen, Verladefenster, mögliche Kontrollen. Sind die Anmeldungen vorab eingereicht, entfällt der größte Teil dieser Zeit auf die Warteschlange.
Häufige Fehler
- Der Empfänger hat keine britische EORI oder keinen Zollagenten für die Einfuhr beauftragt.
- Beschreibung, Gewicht oder Anzahl der Packstücke auf der Rechnung stimmen nicht mit der Anmeldung und dem CMR überein.
- Warennummern und Ursprung fehlen — es wird Zoll berechnet, wo keiner hätte anfallen müssen.
- Unklar ist, wer Zölle und Mehrwertsteuer zahlt: Die Lieferbedingungen wurden nicht vorab vereinbart.
- Ein Fahrer mit EU-Pass hat keine ETA.
Der Rückweg: aus Großbritannien in die EU
In umgekehrter Richtung ist alles spiegelbildlich: britische Ausfuhranmeldung, Einfuhr im EU-Land und eine summarische Eingangsanmeldung für die EU im System ICS2. Eine Rückladung aus Großbritannien lässt sich bequem gleich zusammen mit der Hinfahrt planen.
Und Norwegen?
Auch Norwegen gehört nicht zur EU-Zollunion, daher sind Aus- und Einfuhranmeldungen nötig. Seit dem 15. September 2026 verlangt der norwegische Zoll eine digitale Voranmeldung jeder Sendung und jedes Fahrzeugs im System Digitoll. Mehr dazu auf der Seite Transporte nach Norwegen.
So arbeiten wir
Wir fahren auf Anfrage nach Großbritannien und übernehmen die Zollabfertigung gemeinsam mit einem Zollvertreter: Aus- und Einfuhranmeldungen, ENS und GMR. Von Ihnen brauchen wir Rechnung, Packliste, Warennummern und die Daten des Empfängers. Fehlt davon noch etwas, sagen wir Ihnen, was nötig ist und wo Sie es bekommen. Mehr dazu auf der Seite Transporte nach Großbritannien.
Fragen und Antworten
Braucht der Empfänger eine britische EORI?
Ja. Der Einführer in Großbritannien braucht eine EORI-Nummer mit dem Präfix GB — sie wird kostenlos auf gov.uk vergeben.
Wer gibt die Sicherheitserklärung ENS ab?
Gesetzlich ist der Beförderer verantwortlich. Abgeben kann sie auch ein Vertreter, etwa ein Zollagent.
Braucht der Fahrer ein Visum?
Ein Fahrer mit EU-Pass braucht kein Visum, sondern eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Für andere Staatsangehörige hängen die Anforderungen von der Staatsbürgerschaft ab.
Fallen Zölle an?
Für Waren mit EU-Ursprung und Ursprungserklärung nicht. Die Einfuhrumsatzsteuer zum Regelsatz beträgt 20 %.
Quellen
- GOV.UK: Anforderungen an Sicherheitserklärungen für Waren aus der EU
- GOV.UK: Goods Vehicle Movement Service (GVMS)
- GOV.UK: EORI-Nummer beantragen
- Home Office: Informationsblatt zur elektronischen Reisegenehmigung (ETA)
- Norwegischer Zoll: Pflichten nach Digitoll

